Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, den Nachweis "Latinum" zu erwerben: 1) über den Pflichtunterricht (6. bis 10. oder 11. Klasse am FLG) oder 2) über eine Ergänzungsprüfung am Ende der 10. Jahrgangsstufe. Genauere Ausführungen sind auf der Seite des Kultusministeriums zu finden, unter folgendem Link:

https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/2142/fachinformationen-latein-und-griechisch.html

Des Weiteren finden Sie hier einen Auszug aus der Bekanntmachung des Bayerischen Ministeriums für Unterricht und Kultus vom 28.07.2022, in dem die rechtlichen Grundlagen erläutert werden:

"2.3.1 Nachweis des Latinums über den Pflichtunterricht

1Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Gymnasien, die Latein als erste bzw. zweite Fremdsprache ab Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 erlernt haben, haben das Latinum nachgewiesen, wenn sie im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 oder 11 im Fach Latein mindestens die Note „ausreichend“ erzielen. 2Der Nachweis des Latinums gilt in diesem Fall unbeschadet davon, ob das Klassenziel der Jahrgangsstufe 10 oder 11 erreicht wurde.

2.3.2 Nachweis des Latinums über eine Ergänzungsprüfung gemäß § 65 GSO
2.3.2.1
1Das Latinum kann von Schülerinnen und Schülern öffentlicher oder staatlich anerkannter Gymnasien über eine Ergänzungsprüfung nachgewiesen werden, sofern sie
  • kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten und Latein nach Jahrgangsstufe 10 nicht weiter belegen oder
  • kein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufen 10 und 11 erhalten und nicht beabsichtigen, Latein in der Qualifikationsphase weiter zu belegen."

Wenn Sie Fragen zur Latinumsprüfung haben, kontaktieren Sie uns gerne.

Mit den besten Grüßen, Julia Hellenbrand (Fachschaftsleitung Latein)