Schulberatung
Dein Individueller Weg
Die Beratungslehrerin Frau Barbara Annuß ist zuständig für allgemeine Informationen und für die Einzelberatung in allen Fragen der Schullaufbahn, also z.B. bei folgenden Fragen
Welche Möglichkeiten der Klassenwiederholung bieten sich an?
Welche Ausbildungsrichtung soll gewählt werden?
Ist mein Kind am Gymnasium noch gut aufgehoben?
Gibt es mögliche andere Wege zum Abitur/zur Hochschulreife?
Welche weiteren Schularten/Abschlüsse gibt es?
Welche schulrechtlichen Gesichtspunkte sind bei Auslandsaufenthalten zu berücksichtigen?
Daneben ist die Beratungslehrerin auch Ansprechpartnerin bei Lern- und Leistungsproblemen.
Persönliche Sprechstunde
nach vorheriger Vereinbarung
Anmeldung mit Nennung von Name, Klasse und Telefonnummer:
per E-Mail an schulberatung@flg-online.de
oder telefonisch unter 089/442368814
(Anrufbeantworter, wird einmal die Woche abgehört)
Falls Ihnen ein Telefontermin reicht, geben Sie dies bitte an.
Telefonische Sprechstunde
Während der regulären Sprechstunde
Mittwochs, 10.40 – 11.25 unter 089/442368814.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn der AB dran geht, weil gerade jemand in der Sprechstunde ist.
Wir helfen Dir Deinen
Weg zu finden. Und es gibt
immer eine gute Lösung.
Möglichkeiten bei Nichtbestehen
(Stand: 2023/24, entscheidend ist der genaue Wortlaut siehe GSO und BayEuG )
Vorrücken auf Probe (§ 31 GSO) für 5 – 9
- möglich, wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal nicht bestanden wird und erwartet werden kann, dass das Klassenziel der nächsten Jahrgangsstufe erreicht wird
- Entscheidung über die Gewährung durch die Lehrerkonferenz auf Empfehlung der Klassenkonferenz
- Mit Einverständniserklärung der Eltern => Vorrücken auf Probe mit Probezeit bis 15. Dezember; dann Entscheidung der Lehrerkonferenz auf Grundlage aller erzielten Leistungen, ob bestanden
- Bei Nichtbestehen der Probezeit Zurückverweisung in die vorhergehende Klasse als Wiederholungsschüler
Nachprüfung (§ 33 GSO) für 6 – 9
- wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal nicht bestanden wird
- und höchstens 3 x schlechter als 4, dabei in Kernfächern (D, E, L/F/Sps, M, Ph, C (im NTG), WR (im WWG)) höchstens 1 x 6 oder 2 x 5; keine Nachprüfung bei D 6
- Antrag durch die Eltern bis spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses
- Prüfungen in allen Fächern mit Note schlechter 4 in den letzten Tagen der Sommerferien; bestanden, wenn in den Prüfungsergebnissen höchstens 1 x 5 => Vorrücken
Vorrücken auf Probe (§ 31 GSO) für 10 und 11
- wenn die Jahrgangsstufe zum ersten Mal nicht bestanden wird
- und höchstens 1 x 6 oder 2 x 5, dabei in Kernfächern höchstens 1 X 5 (D, E, L/F/Sps, M , Ph, C (im NTG), WR (im WWG))
- und erwartet werden kann, dass das Ziel der Jahrgangsstufe 11 (bei Klasse 10) bzw. das Ziel des Gymnasiums (bei Klasse 11) erreicht werden kann
- Mit Einverständniserklärung der Eltern => Vorrücken auf Probe mit Probezeit bis zum 15. Dezember; dann Entscheidung der Lehrerkonferenz auf Grundlage aller erzielten Leistungen, ob bestanden
- Bei Nichtbestehen der Probezeit Zurückverweisung in die vorhergehende Klasse als Wiederholungsschüler
- Achtung: der mittlere Schulabschluss wird erst mit Bestehen der Probezeit erreicht, d.h. kein Übertritt an die Fachoberschule möglich
Notenausgleich (§ 32 GSO) für 10 und 11
- Höchstens 1 x 6 oder 2 x 5 und 1 x 1 oder 2 x 2 in den Vorrückungsfächern, wobei Kernfach nur durch Kernfach ausgeglichen werden kann, oder in mindestens drei Kernfächern Note 3 oder besser
- Und die Klasse 11 nicht bereits über Notenausgleich erreicht wurde
- und erwartet werden kann, dass das Ziel der Jahrgangsstufe11 (bei Klasse 10) bzw. das Ziel des Gymnasiums (bei Klasse 11) erreicht werden kann
- Entscheidung über die Gewährung durch die Lehrerkonferenz auf Empfehlung der Klassenkonferenz
Besondere Prüfung (§ 67 GSO) für 10 (11 hat den Mittleren Schulabschluss schon)
- ACHTUNG: dient der Erreichung eines Mittleren Schulabschlusses; kein Vorrücken in die 11. Klasse Gy! Daher v.a. für Schüler mit Wiederholungsverbot interessant bzw. für Schüler, die bereits bei der FOS angemeldet sind und dorthin wechseln wollen.
- höchstens 1 x 6 oder 2 x 5 im aktuellen Jahr oder beim 1. Besuch der 10. Klasse
- Schriftliche Prüfung in D, M, 1. Fremdsprache in den letzten Tagen der Sommerferien (auf Antrag kann auch die 2. Fremdsprache auf dem Niveau als 1. FS geprüft werden)
- Antrag bis spätestens eine Woche nach Aushändigung des Jahreszeugnisses
- Bestanden, wenn alle Prüfungsarbeiten mit mindestens 4 bewertet wurden oder wenn nur einmal Note 5 und in einem anderen Fach mindestens Note 3 vorliegt
- Wiederholung der ohne Erfolg abgelegten Besonderen Prüfung nur zulässig, sofern die 10. Jahrgangsstufe wiederholt wird und die Voraussetzungen erneut vorliegen.
- Zur Vorbereitung auf die Besondere Prüfung wird ein E-Learning-Programm auf mebis angeboten.
- Ein ausführliches Informationsschreiben und das Anmeldeformular sind gegen Ende des Schuljahres im Sekretariat erhältlich
Quali (extern), 9. bzw. 10. Klasse
Schuljahr 2023/24
Voraussetzungen:
Bewerber müssen mindestens in der neunten Jahrgangsstufe sein.
Wer sollte den „Quali“ in Erwägung ziehen?
Schüler der 9. und 10. Klasse, die diese oder die vorangegangene Jahrgangsstufe bereits wiederholt haben und im Zwischenzeugnis erneut schlechte Noten aufweisen, und somit von der Abweisung bedroht sind. Evtl. auch Schüler, bei denen noch unsicher ist, ob sie dieses oder nächstes Jahr die 10. Klasse am Gymnasium bestehen werden, oder die überlegen, ins Berufsleben überzutreten.
Zu bedenken ist, dass der „Quali“ einen zusätzlichen Lernaufwand erfordert und der Schüler durch die Prüfungen Stoff am Gymnasium versäumt, der zeitgleich nachgeholt werden muss, wenn das Schuljahr am Gymnasium noch geschafft werden soll.
Antrag und Termin zur Anmeldung:
Die Bewerber müssen den Antrag spätestens bis zum 1. März an der Mittelschule ihres Schulsprengels stellen. Je nach Lage der Faschingsferien setzen die Schulen gelegentlich andere Termine fest. Spätere Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Eine spätere Abmeldung ist möglich und sollte dann so früh wie möglich erfolgen, um den großen Arbeitsaufwand an der Mittelschule zu minimieren.
Die Mittelschulen führen eine Informationsveranstaltung für externe Bewerber durch, die unbedingt besucht werden sollte, da eine spätere Information nicht mehr stattfindet.
Für den Besuch der Informationsveranstaltungen ist eine Befreiung vom Unterricht am Gymnasium zu beantragen!
Ebenso sind für die Prüfungen Befreiungen zu beantragen. Außerdem sollte der Klassenleiter am Gymnasium frühzeitig darüber informiert werden, dass die Teilnahme am Quali geplant wird (Schulaufgabentermine!).
Prüfungsfächer:
Neu ab Schuljahr 21/22: Projektprüfung ist beim Externen Quali nicht mehr verpflichtend!
Fünf Prüfungsfächer:
- Deutsch
- Mathematik
- Englisch (nicht vorgeschrieben, aber für Gymnasiasten die beste Wahl)
- Natur und Technik oder Geschichte/Politik/Geographie oder Projektprüfung
- Religion/Ethik oder Sport oder Musik oder Kunst oder Informatik oder Informatik und digitales Gestalten oder Buchführung
Vorbereitung:
Stoffplan und Fächer der 9. Klasse Mittelschule ( vgl. Lehrplan der Regelklasse) weichen von denen des Gymnasiums ab. Daher sollten sich Interessenten unbedingt frühzeitig über die Inhalte der Prüfung informieren.
Für die Vorbereitung auf die zentral gestellten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch empfehlen sich die Sammlungen von Prüfungsaufgaben der letzten Jahre. Diese können z.T. auf der Internetseite www.isb.bayern.de eingesehen werden, über den Buchhandel bezogen oder in Bibliotheken ausgeliehen werden.
Verschiedene Institutionen (z.B. Volkshochschulen, Kreisjugendring, gewerbliche Anbieter) bieten Vorbereitungskurse an.
Während die Fächer Deutsch und Englisch von Gymnasiasten in der Regel relativ gut zu schaffen sind, muss das Fach Mathematik unbedingt ausreichend vorbereitet werden. Hier sind Lücken der Vorjahre zu schließen und einige Stoffgebiete (insbesondere Volumen- und Oberflächenformeln verschiedener Körper und Prozentrechnung) neu zu lernen bzw. aufzufrischen.
Weitere Informationen finden Sie bei der Grund- und Mittelschule Lochham sowie der Paul-Hey-Mittelschule Gauting
Informationen für Schülerinnen und Schüler der 10.Klasse
(Stand 2022/23)
- Das Bestehen der 10. Jahrgangsstufe schließt einen mittleren Schulabschluss (MSA) mit ein. Damit ist nicht nur der Eintritt in die Qualifikationsphase am Gymnasium möglich, sondern auch der uneingeschränkte Übertritt an eine Fachoberschule (FOS), wo man nach der 12. Klasse die Fachhochschulreife und nach der 13. Klasse die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erreichen kann. Der Anmeldetermin (27.02. bis 10.03.2023) muss eingehalten werden, da spätere Anmeldungen keine Berücksichtigung mehr finden, wohl aber eine Abmeldung möglich ist. Der Anmeldetermin muss auch dann eingehalten werden, wenn der MSA über die Besondere Prüfung (siehe 2) erreicht wird.
- Schüler der 10. Jgst., die das Klassenziel mit höchstens 2x Note 5 oder 1x Note 6 nicht erreichen , können im unmittelbaren Anschluss an die 10. Jgst. die Besondere Prüfung (BP) ablegen (§ 67 GSO). Die BP findet iin der letzten Woche der Sommerferien am Gymnasium statt und umfasst schriftliche Prüfungen in D/M/1. od. 2. Fremdsprache. Mit mind. 3x Note 4 oder den Noten 3/4/5 wird der MSA erworben. Ein Notendurchschnitt von mind. 3,5 berechtigt zum Eintritt in die 11. Klasse der FOS (Anmeldung siehe 1), nicht aber in die 11. Klasse Gymnasium! Die Anmeldung zur BP muss bis spätestens eine Woche nach Erhalt des Jahreszeugnisses erfolgen. Eine Wiederholung der BP ist bei erneutem Besuch der 10. Jgst. und erneutem Erreichen der Voraussetzungen einmal möglich.
- Schüler der 10. Jgst., die das Klassenziel mit höchstens 1x Note 6 oder 2x Note 5 in den Vorrückungsfächern (darunter nur ein Kernfach!) nicht erreichen, kann nach § 31 GSO das Vorrücken auf Probe in die 11. Klasse gestattet werden. Sie erlangen dann erst mit dem Bestehen der Probezeit in der 11. Klasse (Termin 15. Dezember) einen MSA. Das Vorrücken auf Probe wird ausschließlich dann gewährt, wenn erwartet werden kann, dass das Ziel der Jahrgangsstufe 11 erreicht wird. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.
- Bei höchstens 1x Note 6 bzw. 2x Note 5 in Vorrückungsfächern kann in der 10. Jgst. Notenausgleich gewährt werden (§ 32 GSO). Voraussetzung hierfür ist die Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur mit Kernfächern ausgeglichen werden können. Notenausgleich ist auch bei mind. 3 x Note 3 in Kernfächern möglich. Bei der Entscheidung, ob Notenausgleich gewährt wird, kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass das Ziel der Jahrgangsstufe 11 erreicht wird. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.
- Gefährdete Schüler der 10. Jgst., insbesondere solche, die wegen einer Wiederholung der 9. oder 10. Klasse nicht ein weiteres Mal wiederholen dürfen, sollten überlegen, ob sie als Externe an der Quali-Prüfung an der Mittelschule (§ 28 MSO) (Anmeldeschluss: 1. März; späterer Rücktritt möglich). Dadurch lässt sich ein Schulabschluss erwerben, auf den man später aufbauen kann, um noch einen Mittleren Schulabschluss zu erreichen. Denn ohne Bestehen der 10. Klasse verfügt man „nur“ über einen erfolgreichen Mittelschulabschluss
Informationen für Schülerinnen und Schüler der 11.Klasse
(rechtlich verbindlich ist der genaue Wortlaut in der GSO)
- Schüler der 11. Jgst., die das Klassenziel mit höchstens 2x Note 5 oder 1x Note 6 in den Vorrückungsfächern (darunter nur ein Kernfach mit höchstens 5!) nicht erreichen, kann nach § 31 GSO das Vorrücken auf Probe in die 12. Jgst. gestattet werden. Das Vorrücken auf Probe wird ausschließlich dann gewährt, wenn erwartet werden kann, dass das Ziel des Gymnasiums, also das Abitur, erreicht wird. Die Entscheidung über das Vorrücken auf Probe trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz. Die folgende Probezeit gilt nach § 6(5) GSO als bestanden, wenn am Ende von 12/1 in den belegungspflichtigen Kursen höchstens dreimal, darunter in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der verpflichtend zu belegenden fortgeführten Fremdsprache höchstens einmal weniger als 5 Punkte – in keinem Fall jedoch weniger als 1 Punkt – als Halbjahresleistung erzielt wird. Die Leistungen im Fach Sport bleiben dabei unberücksichtigt, wenn es nicht als Leistungsfach belegt wird. Eine Verlängerung der Probezeit ist nicht zulässig; bei nicht bestandener Probezeit wird die Schülerin oder der Schüler in die Jahrgangsstufe 11 zurückverwiesen.
- Bei höchstens 2x Note 5 oder 1x Note 6 in Vorrückungsfächern kann in der 11. Jgst. Notenausgleich gewährt werden (§ 32 GSO). Voraussetzung hierfür ist die Note 1 in einem oder Note 2 in zwei Vorrückungsfächern, wobei Kernfächer nur mit Kernfächern ausgeglichen werden können. Notenausgleich ist auch bei mind. 3 x Note 3 in Kernfächern möglich. Außerdem darf das Aufrücken in Jgst. 11 nicht bereits durch Notenausgleich erfolgt sein.Bei der Entscheidung, ob Notenausgleich gewährt wird, kommt es darauf an, ob erwartet werden kann, dass das Ziel des Gymnasiums, also das Abitur, erreicht wird. Die Entscheidung darüber trifft die Lehrerkonferenz auf der Grundlage einer Empfehlung der Klassenkonferenz.
- Die Höchstausbildungsdauer beträgt in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 vier Schuljahre (vgl. §14 GSO); d.h. nach einer Wiederholung der 11. Klasse darf in der 12. und 13. Klasse vor der Abiturprüfung nicht mehr wiederholt werden, weder zur Notenverbesserung noch wenn die Zulassung zur Abiturprüfung verfehlt wird. Wird die Zulassung zur Abiturprüfung erreicht, das Abitur dann aber trotz Ablegung aller Prüfungen nicht bestanden, so ist die Wiederholung der 13. Jgst. auch bei Überschreiten der Höchstausbildungsdauer zulässig.
- Schüler der 11. Jgst. besitzen durch das Bestehen der 10. Jahrgangsstufebereits den mittleren Schulabschluss (MSA). Damit ist die Schulpflicht erfüllt und kein weiterer Schulbesuch verpflichtend (außer der Berufsschulbesuch, wenn vor dem 21. Geburtstag eine Ausbildung begonnen wird). Mit dem MSA ist auch nach der 11. oder 12. Klasse am Gymnasium, unabhängig vom Bestehen, noch ein Wechsel in die Jgst 11 der Fachoberschule (FOS) möglich, wo man nach der 12. Klasse die Fachhochschulreife und nach der 13. Klasse die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife erreichen kann. Der Anmeldetermin (26.02. bis 8.03.2024) muss eingehalten werden, da spätere Anmeldungen keine Berücksichtigung mehr finden, wohl aber eine Abmeldung möglich ist.
Infoblätter
Ausführliche Informationsblätter und Broschüren zu vielen Themen finden Sie beim Pädagogischen Institut der Stadt München: https://www.pi-muenchen.de/profil/wir-ueber-uns/fachbereiche/fachbereich-bildungsberatung/bereich-beratung-schule-beruf-weiterbildung/informationssammlung
Unter anderem finden sich hier auch Informationen zu Auslandsaufenthalten und Übersichten, welche Schulen einzelner Schularten in und um München existieren.
Unter folgender Adresse gibt es Informationen aus schulpsychologischer Sicht: https://www.pi-muenchen.de/profil/wir-ueber-uns/fachbereiche/fachbereich-fachdienste/bereich-zentraler-schulpsychologischer-dienst/schulpsychologische-themen