Regelkatalog

Basierend auf KWMBI. 2009/16, S. 301, Punkt 7…

„Die Schülerinnen und Schüler sind anzuhalten, die gedruckten Lernmittel pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen, die über die bei ordnungsgemäßem Gebrauch üblichen Veränderungen und Verschlechterungen hinausgehen, sowie für den Verlust von Lernmitteln kann von über sieben Jahre alten Schülerinnen und Schülern, sofern sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit für die ihnen ausgehändigten Schulbücher notwendige Einsicht haben, nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen Schadenersatz verlangt werden. Die Haftung der Erziehungsberechtigten für die Verletzung ihrer Aufsichtspflicht bleibt unberührt.“

… erheben wir pro

  • fehlendem Umschlag: 2,50€
  • leichteren Schaden: 5,00€
  • Verlust oder erheblichen Schaden: Neupreis

Verwendete Lehrwerke

Die aktuelle Bücherliste finden Sie hier.

Termine

Alle aktuellen Termine könnt ihr dem Kalender im Schulmanager entnehmen.
Grundsätzlich gilt:

In der ersten Schulwoche im September erhalten die Neuzugänge (Fünftklässlerinnen und Fünftklässler, Schulwechsler, Gastschülerinnen und Gastschüler etc.) ihre Bücher.

In den letzten Juliwochen findet die allgemeine Bücheraus- und -rückgabe für die aktuellen Jahrgangsstufen 5 bis 12 an.

Ebenfalls in den letzen Schulwochen findet die Ferienausleihe statt. Auf Nachfrage ist es möglich, während des laufenden Schuljahres Bücher für beispielsweise Nachhilfe auszuleihen.

Checkliste

  • Alle Bücher dabei? (Denke auch an kleinere, selten genutzte Bücher)
  • Name, Klasse & Schuljahr vorne eingetragen?
  • Schülerausweis dabei?
  • Einband vorhanden?
  • Kleinere Schäden selbst repariert?
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